Der Bereich „Friedhofswiesen“ in der KG. Jabing wird zum Teilnaturschutzgebiet erklärt. Das Teilnaturschutzgebiet umfaßt das Grundstück Nr. 5867 der KG. Jabing in einer Größe von 38041 m 2 zur Gänze. Die Grenze verläuft vom Grenzstein 11229 in südwestlicher Richtung entlang der Landesstraße nach Jabing bis zum Grenzstein 10232, von dort in nordwestlicher Richtung entlang des Weges zum Friedhof bis zum Grenzstein 2808, weiter in nördlichem Bogen, den Friedhof ausschließend, bis zum Grenzstein 11234. Die Nordostgrenze wird durch einen Graben bis zum Grenzstein 22004 gebildet. Die Grenzlinie setzt sich in südlicher Richtung bis zum Grenzstein 22009 fort, führt von dort in südwestlicher Richtung bis zum Grenzstein 11232, um dann in südlicher Richtung beim Grenzstein 11229 die Landesstraße nach Jabing wieder zu erreichen.
Die Grenzen des Naturschutzgebietes sind in der Anlage festgelegt.
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