(1) Der Goldberg (auch Schützener Kogel genannt) im Ried Obere Goldberg, K.G. Schützen am Gebirge, wird zum Vollnaturschutzgebiet erklärt.
(2) Das Vollnaturschutzgebiet umfaßt die Grundstücke Nr. 1572/2 und 1572/3.
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