Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten in der Verordnung der Bgld. Landesregierung vom 15. 10. 1934, LGBl. II, Nr. 3/1934, die Ziffer 10 des Abschnittes A, die Ziffer 10 des Abschnittes B und die Ziffer 3 des Abschnittes E außer Kraft.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise