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Übertragung der Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung
§ 2
§ 2
In Kraft seit 01. Juli 1987
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§ 2 — Übertragung der Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung
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Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1987 in Kraft.
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