LandesrechtBurgenlandVerordnungenÜbertragung der Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung

Übertragung der Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung

In Kraft seit 01. Juli 1987
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