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Burgenland
Verordnungen
Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Verwaltungsgemeinschaften auf die Landesregierung, Übertragung
§ 2
§ 2
In Kraft seit 01. Juli 1993
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§ 2 — Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Verwaltungsgemeinschaften auf die Landesregierung, Übertragung
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Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1993 in Kraft.
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