LandesrechtBurgenlandVerordnungenAngelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Verwaltungsgemeinschaften auf die Landesregierung, Übertragung

Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Verwaltungsgemeinschaften auf die Landesregierung, Übertragung

In Kraft seit 01. Juli 1993
Up-to-date

§ 1

§ 1

Die Besorgung der nachstehenden Angelegenheiten des I. Teiles des Gemeindebedienstetengesetzes 1971, die nach diesem Teil des Gesetzes den Gemeinden und den durch dieses Gesetz gebildeten Gemeindeverbänden zukommen, wird für die aufgrund der Burgenländischen Gemeindeordnung gebildeten Verwaltungsgemeinschaften Eberau-Bildein, Kohfidisch und Sankt Michel-Rauchwart der Landesregierung übertragen:

1) Die Durchführung der Ruhestandsversetzungen der Gemeindebeamten;

2) die Vollziehung der pensionsrechtlichen Vorschriften in bezug auf die Gemeindebeamten des Dienst- und Ruhestandes und ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen einschließlich der Auszahlung der Ruhe- und Versorgungsbezüge.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1993 in Kraft.