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Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches von Gemeindeverbänden und Verwaltungsgemeinschaften auf die Landesregierung
§ 2
§ 2
In Kraft seit 01. Mai 1991
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§ 2 — Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches von Gemeindeverbänden und Verwaltungsgemeinschaften auf die Landesregierung
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Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1991 in Kraft.
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