§ 3 Zuweisung von Gebietsteilen im Bereichdes regulierten Bozsokbaches — Zuweisung der dem Land Burgenland zufallenden Gebietsteile an die Gemeinden Heiligenkreuz im Lafnitztal und Rechnitz
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Die dem Land Burgenland aufgrund des § 3 Landesverfassungsgesetzes vom 28. Mai 1990, LGBl Nr. 63, zugefallenen Gebietsteile im Gesamtflächenausmaß von 3.114 m² (Anlage 6, Plan und Flächenverzeichnis) werden der im politischen Bezirk Oberwart gelegenen Gemeinde Rechnitz zugewiesen.
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