Die dem Land Burgenland aufgrund des § 2 des Landesverfassungsgesetzes vom 28. Mai 1990, LGBl. Nr. 63, zugefallenen Gebietsteile im Gesamtflächenausmaß von 35.604 m² (Anlage 3, Plan und Flächenverzeichnis) werden der im politischen Bezirk Jennersdorf gelegenen Gemeinde Heiligenkreuz im Lafnitztal zugewiesen.
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