LandesrechtBurgenlandVerordnungenZuweisung der dem Land Burgenland zufallenden Gebietsteile an die Gemeinden Heiligenkreuz im Lafnitztal und Rechnitz§ 1

§ 1Begriffsbestimmung

In Kraft seit 01. Oktober 1992
Up-to-date

Anlagen im Sinne dieser Verordnung sind die Anlagen 3 und 6 zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik vom 29. April 1987 über Änderungen und Ergänzungen des am 31. Oktober 1964 in Budapest unterzeichneten Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik zur Sichtbarerhaltung der gemeinsamen Staatsgrenze und Regelung der damit im Zusammenhang stehenden Fragen.

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