Auf der B 50 Burgenland Straße ist das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie für mitgeführte Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t zwischen Straßenkilometer 17,493 (nach der Einbindung der Rampe Wien - Neusiedl am See der A 4 - Anschlussstelle Neusiedl am See) und Straßenkilometer 47,963 (unmittelbar nach Einbindung der S 31 bei der Anschlussstelle „Eisenstadt-Ost“) verboten.
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