Vorwort
Auf der B 50 Burgenland Straße ist das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie für mitgeführte Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t zwischen Straßenkilometer 17,493 (nach der Einbindung der Rampe Wien - Neusiedl am See der A 4 - Anschlussstelle Neusiedl am See) und Straßenkilometer 47,963 (unmittelbar nach Einbindung der S 31 bei der Anschlussstelle „Eisenstadt-Ost“) verboten.
Von diesem Verbot ausgenommen ist der Ziel- und Quellverkehr der Bezirke Neusiedl am See, Eisenstadt-Umgebung, Mattersburg, Oberpullendorf und Oberwart sowie der Freistädte Eisenstadt und Rust.
Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben unberührt.
Diese Verordnung tritt nach Kundmachung im Landesgesetzblatt und mit Anbringung der Verkehrszeichen gemäß § 52 lit. a Z 7a StVO 1960 in Kraft.