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Verordnungen
Grenzänderung zwischen den Gemeinden Frankenau-Unterpullendorf und Lutzmannsburg
§ 3
§ 3
In Kraft seit 01. Januar 1992
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§ 3 — Grenzänderung zwischen den Gemeinden Frankenau-Unterpullendorf und Lutzmannsburg
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Diese Verordnung tritt mit 1. 1. 1992 in Kraft.
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