LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Jennerdorf§ 1

§ 1

In Kraft seit 01. März 1977
Up-to-date

Der Marktgemeinde Jennersdorf wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Stadtgemeinde” verliehen.

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