LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Jennerdorf

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Jennerdorf

In Kraft seit 01. März 1977
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der Marktgemeinde Jennersdorf wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Stadtgemeinde” verliehen.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. März 1977 in Kraft.