LandesrechtBurgenlandVerordnungenWeiterverleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an mehrere Gemeinden

Weiterverleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an mehrere Gemeinden

In Kraft seit 01. Januar 1971
Up-to-date

§ 1

§ 1

Nachstehende Gemeinden wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Stadtgemeinde” weiterverliehen:

Mattersburg

Oberwart

Pinkafeld

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1.1 1971 in Kraft.