LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Sankt Michael im Burgenland

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Sankt Michael im Burgenland

In Kraft seit 01. Mai 1977
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