LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Sankt Michael im Burgenland

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Sankt Michael im Burgenland

In Kraft seit 01. Mai 1977
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der Gemeinde St. Michael im Burgenland wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” verliehen.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1977 in Kraft.