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Verordnungen
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Illmitz
§ 2
§ 2
In Kraft seit 01. August 1967
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§ 2 — Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Illmitz
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§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. August 1967 in Kraft.
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