LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Illmitz

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Illmitz

In Kraft seit 01. August 1967
Up-to-date

§ 1

§ 1 .Der Gemeinde Illmitz wird das Recht zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" verliehen.

§ 2

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. August 1967 in Kraft.