LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung Marktgemeinde an die Gemeinde MogersdorfArt. 1

Art. 1

In Kraft seit 16. Juli 1964
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Auf Grund des § 1 Abs. 3 der burgenländischen Gemeindeordnung wird der Gemeinde Mogersdorf das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” verliehen

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