LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung Marktgemeinde an die Gemeinde Mogersdorf

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung Marktgemeinde an die Gemeinde Mogersdorf

In Kraft seit 16. Juli 1964
Up-to-date

Art. 1

Auf Grund des § 1 Abs. 3 der burgenländischen Gemeindeordnung wird der Gemeinde Mogersdorf das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” verliehen