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Verordnungen
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Oggau am Neusiedler See
§ 2
§ 2
In Kraft seit 10. März 1994
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§ 2 — Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Oggau am Neusiedler See
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Diese Verordnung tritt mit 10. März 1994 in Kraft.
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