LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Oggau am Neusiedler See

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Oggau am Neusiedler See

In Kraft seit 10. März 1994
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der Gemeinde Oggau am Neusiedler See wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Marktgemeinde” verliehen.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 10. März 1994 in Kraft.