LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Eberau

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Eberau

In Kraft seit 01. Dezember 1993
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der Gemeinde Eberau wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Marktgemeinde” verliehen.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 1993 in Kraft.