LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Sankt Martin im Burgenland§ 2

§ 2

In Kraft seit 25. Juli 1993
Up-to-date

Diese Verordnung tritt mit 25. Juli 1993 in Kraft.

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