LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Sankt Martin im Burgenland

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Sankt Martin im Burgenland

In Kraft seit 25. Juli 1993
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der Gemeinde Sankt Martin im Burgenland wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Marktgemeinde” verliehen.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 25. Juli 1993 in Kraft.