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Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Neuhaus am Klausenbach
§ 2
§ 2
In Kraft seit 05. September 1992
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§ 2 — Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Neuhaus am Klausenbach
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Diese Verordnung tritt mit 5. September 1992 in Kraft.
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