LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Neuhaus am Klausenbach

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Neuhaus am Klausenbach

In Kraft seit 05. September 1992
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