+K
Produkte
Enterprise
Recht
Themen
Landesrecht
Burgenland
Verordnungen
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Rohrbach bei Mattersburg
§ 2
§ 2
In Kraft seit 01. Juni 1992
Up-to-date
Im Gesetz anzeigen
§ 2 — Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Rohrbach bei Mattersburg
Im Gesetz anzeigen
Mehr
Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1992 in Kraft.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden
Rückverweise