LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Kohfidisch§ 1

§ 1

In Kraft seit 01. Februar 1982
Up-to-date

Der Gemeinde Kohfidisch wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” verliehen.

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