LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Kohfidisch

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Kohfidisch

In Kraft seit 01. Februar 1982
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der Gemeinde Kohfidisch wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” verliehen.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Feber 1982 in Kraft.