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Grenzänderung zwischen den Gemeinden Draßmarkt (KG Karl und KG Oberrabnitz) und Unterrabnitz-Schwendgraben (KG Schwendgraben)
§ 4
§ 4
In Kraft seit 01. Januar 2006
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§ 4 — Grenzänderung zwischen den Gemeinden Draßmarkt (KG Karl und KG Oberrabnitz) und Unterrabnitz-Schwendgraben (KG Schwendgraben)
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Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.
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