Vorwort
§ 1
§ 1
Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Draßmarkt und Unterrabnitz-Schwendgraben wird nach Maßgabe des § 2 geändert.
§ 2
§ 2
Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Draßmarkt (KG 33017 Karl und KG 33044 Oberrabnitz) und Unterrabnitz-Schwendgraben (KG 33052 Schwendgraben) verläuft ausgehend vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 50 über die Grenzpunkte 51, 52, 56, 7750, 7538 der KG Schwendgraben, weiters 4284, 3003 der KG Oberrabnitz zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 7593 der KG Schwendgraben.
§ 3
§ 3
Dieser Grenzverlauf und die maßgebenden Grenzpunkte sind im Plan (Anlage 1) im Maßstab 1:2000 dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß-Krüger-System (M 34 ° östl. von Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis (Anlage 2) ausgewiesen.
§ 4
§ 4
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.
Anlage 1
Anl. 1
Anhänge
LGBl 96-2005 Anlage 1PDFAnlage 2
Anl. 2
Anhänge
LGBl 96-2005 Anlage 2PDF