Die Verordnung des Gemeindesrates der Gemeinde Rotenturm an der Pinka vom 23.5.2005, ohne Zahl, mit der eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h auf einer Gemeindestraße (Grundstück Nr. 995, der KG Rotenturm an der Pinka) erlassen wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
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