Straßenpolizeiliche Regelung für das Gemeindegebiet der Gemeinde Rotenturm an der Pinka, Aufhebung
Vorwort
Art. 1
Die Verordnung des Gemeindesrates der Gemeinde Rotenturm an der Pinka vom 23.5.2005, ohne Zahl, mit der eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h auf einer Gemeindestraße (Grundstück Nr. 995, der KG Rotenturm an der Pinka) erlassen wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.