Diese Verordnung dient dem Schutz des Trockenrasengebietes oberhalb der St. Georgener Rochus-Kapelle bzw. im Bereich des Eisenstädter „Hetscherlberges“ in der KG St. Georgen, sowie der dort vorkommenden Tier- und Pflanzenarten in dem in § 1 bezeichneten Schutzgebiet.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise