Rückverweise
(1) Die Grundstücke Nr. 3607 (zum Teil), 3610, 3140 und 3142 (zum Teil) KG St. Georgen werden zum geschützten Lebensraum erklärt.
(2) Die Grenzen des geschützten Lebensraumes sind in den Anlagen 1 und 2 zu dieser Verordnung festgelegt. Die Anlagen bilden einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung.
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