Für den höheren forsttechnischen Dienst wird der erfolgreiche Abschluss der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A ersetzt durch die erfolgreiche Ablegung der Staatsprüfung für den höheren Forstdienst gemäß der Forstlichen Staatsprüfungsverordnung, BGBl. II Nr. 69/2007 .
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