§ 11 § 11 — Verordnung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppen A bis D
Gliederung
3. Abschnitt Dienstprüfung
§ 11 § 11
Rückverweise
Prüfungssenate bestehen aus einem den Vorsitz führenden Mitglied und zwei weiteren Mitgliedern.
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