a) Nach Wahl des den Vorsitz führenden Mitgliedes des Prüfungssenates je einen Gegenstand als Thema der Projektarbeit (Hauptthema) und als Zusatzthema:
Bundes- und Landesverfassung, allgemeines Verwaltungsrecht,
Verwaltungsverfahren, Gemeinschaftsrecht
Organisation des öffentlichen Sanitätswesens, Lebensmittelrecht, Angelegenheiten der Krankenanstalten und der Alten- und Pflegeheime, Angelegenheiten der Abfallwirtschaft, Angelegenheiten der Luftreinhaltung und des Strahlenschutzes
Staatsbürgerschafts- und Personenstandsrecht, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Vereins- und Versammlungswesen, Waffen- und Sprengmittelwesen
Landwirtschaftsrecht, Forstrecht, Wasserrecht, Angelegenheiten der Jagd, der Fischerei und des Natur- und Landschaftsschutzes, Veterinärwesen, Angelegenheiten der Bodenreform und des Grundverkehrs
Raumordnungs- und Baurecht, Camping- und Mobilheimwesen
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, Angelegenheiten der Sozial- und Behindertenhilfe, Jugendschutz und Jugendwohlfahrt
Schulrecht, Kindergarten- und Hortwesen, Sport- und Volksbildungsrecht, Denkmalschutz- und Kultusrecht
Straßenverkehrs- und Straßenverwaltungsrecht, Kraftfahrwesen, Kraftfahrlinien, Angelegenheiten der Schifffahrt und der Zivilluftfahrt
Gewerberecht, Energierecht, Veranstaltungswesen, Preisrecht, Wirtschaftsförderung, Angelegenheiten des Fremdenverkehrs und seiner Förderung
b) Nach Wahl des den Vorsitz führenden Mitgliedes des Prüfungssenates je ein Gegenstand als Thema der Projektarbeit (Hauptthema) und als Zusatzthema:
Betriebswirtschaftslehre, Bewertungslehre und Statistik
Landschaftsökologie, landwirtschaftlicher Hoch- und Wasserbau
c) für den Redaktionsdienst nach Wahl des den Vorsitz führenden Mitgliedes des Prüfungssenates je ein Gegenstand als Thema der Projektarbeit (Hauptthema) und als Zusatzthema:
d) für den höheren Wirtschaftsdienst nach Wahl des den Vorsitz führenden Mitgliedes des Prüfungssenates je ein Gegenstand als Thema der Projektarbeit (Hauptthema) und als Zusatzthema:
e) für den statistischen Dienst nach Wahl des den Vorsitz führenden Mitgliedes des Prüfungssenates je ein Gegenstand als Thema der Projektarbeit (Hauptthema) und als Zusatzthema:
f) für die übrigen Verwendungen nach Wahl des den Vorsitz führenden Mitgliedes des Prüfungssenates je ein Gegenstand als Thema der Projektarbeit (Hauptthema) und als Zusatzthema:
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