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Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Wallern im Burgenland
§ 2
§ 2
In Kraft seit 01. Oktober 1998
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§ 2 — Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Wallern im Burgenland
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Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1998 in Kraft.
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