LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Wallern im Burgenland

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Wallern im Burgenland

In Kraft seit 01. Oktober 1998
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der Gemeinde Wallern im Burgenland wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1998 in Kraft.