LandesrechtBurgenlandVerordnungenTrennung der Gemeinde Steinbrunn-Zillingtal§ 3

§ 3Vermögensauseinandersetzung

In Kraft seit 01. Januar 1991
Up-to-date

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Steinbrunn-Zillingtal am 27. Juni 1990 beschlossene vollständige Übereinkommen.

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