LandesrechtBurgenlandVerordnungenTrennung der Gemeinde Steinbrunn-Zillingtal

Trennung der Gemeinde Steinbrunn-Zillingtal

In Kraft seit 01. Januar 1991
Up-to-date

§ 1

§ 1 Trennung

Die Gemeinde Steinbrunn-Zillingtal wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.

§ 2

§ 2 Gemeindenamen und Gemeindegebiet

(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:

- Steinbrunn

- Zillingtal

(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Steinbrunn umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Steinbrunn, jenes der neuen Gemeinde Zillingtal das Gebiet der Katastralgemeinde Zillingtal.

§ 3

§ 3 Vermögensauseinandersetzung

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Steinbrunn-Zillingtal am 27. Juni 1990 beschlossene vollständige Übereinkommen.

§ 4

§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1991 in Kraft.