Vorwort
Die Gemeinde Steinbrunn-Zillingtal wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.
(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:
- Steinbrunn
- Zillingtal
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Steinbrunn umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Steinbrunn, jenes der neuen Gemeinde Zillingtal das Gebiet der Katastralgemeinde Zillingtal.
Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Steinbrunn-Zillingtal am 27. Juni 1990 beschlossene vollständige Übereinkommen.
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1991 in Kraft.