LandesrechtBurgenlandVerordnungenTrennung der Gemeinde Piringsdorf-Unterrabnitz§ 2

§ 2Gemeindenamen und Gemeindegebiet

In Kraft seit 01. Januar 1991
Up-to-date

(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:

- Piringsdorf

- Unterrabnitz-Schwendgraben

(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Piringsdorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Piringsdorf, jenes der neuen Gemeinde Unterrabnitz-Schwendgraben das Gebiet der Katastralgemeinden Unterrabnitz und Schwendgraben.

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