(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:
- Piringsdorf
- Unterrabnitz-Schwendgraben
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Piringsdorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Piringsdorf, jenes der neuen Gemeinde Unterrabnitz-Schwendgraben das Gebiet der Katastralgemeinden Unterrabnitz und Schwendgraben.
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