LandesrechtBurgenlandVerordnungenTrennung der Gemeinde Piringsdorf-Unterrabnitz

Trennung der Gemeinde Piringsdorf-Unterrabnitz

In Kraft seit 01. Januar 1991
Up-to-date

§ 1

§ 1 Trennung

Die Gemeinde Piringsdorf-Unterrabnitz wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.

§ 2

§ 2 Gemeindenamen und Gemeindegebiet

(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:

- Piringsdorf

- Unterrabnitz-Schwendgraben

(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Piringsdorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Piringsdorf, jenes der neuen Gemeinde Unterrabnitz-Schwendgraben das Gebiet der Katastralgemeinden Unterrabnitz und Schwendgraben.

§ 3

§ 3 Vermögensauseinandersetzung

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Piringsdorf-Unterrabnitz am 10 Juli 1990 und 26. November 1990 beschlossene vollständige Übereinkommen.

§ 4

§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1991 in Kraft.