Trennung der Gemeinde Piringsdorf-Unterrabnitz
Vorwort
§ 1
§ 1 Trennung
Die Gemeinde Piringsdorf-Unterrabnitz wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.
§ 2
§ 2 Gemeindenamen und Gemeindegebiet
(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:
- Piringsdorf
- Unterrabnitz-Schwendgraben
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Piringsdorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Piringsdorf, jenes der neuen Gemeinde Unterrabnitz-Schwendgraben das Gebiet der Katastralgemeinden Unterrabnitz und Schwendgraben.
§ 3
§ 3 Vermögensauseinandersetzung
Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Piringsdorf-Unterrabnitz am 10 Juli 1990 und 26. November 1990 beschlossene vollständige Übereinkommen.
§ 4
§ 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1991 in Kraft.