LandesrechtBurgenlandVerordnungenTrennung der Gemeinde Neuhaus am Klausenbach§ 1

§ 1Trennung

In Kraft seit 01. Januar 1992
Up-to-date

Die Gemeinde Neuhaus am Klausenbach wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.

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