LandesrechtBurgenlandVerordnungenTrennung der Gemeinde Neuhaus am Klausenbach

Trennung der Gemeinde Neuhaus am Klausenbach

In Kraft seit 01. Januar 1992
Up-to-date

§ 1

§ 1 Trennung

Die Gemeinde Neuhaus am Klausenbach wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.

§ 2

§ 2 Gemeindenamen und Gemeindegebiet

(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:

- Mühlgraben

- Neuhaus am Klausenbach

(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Mühlgraben umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Mühlgraben, jenes der neuen Gemeinde Neuhaus am Klausenbach das Gebiet der Katastralgemeinden Bonisdorf, Kalch, Krottendorf bei Neuhaus und Neuhaus am Klausenbach.

§ 3

§ 3 Vermögensauseinandersetzung

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Neuhaus am Klausenbach am 5. August 1991 beschlossene vollständige Übereinkommen.

§ 4

§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1992 in Kraft.