(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:
- Eltendorf
- Königsdorf
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Eltendorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinden Eltendorf und Zahling, jenes der neuen Gemeinde Königsdorf das Gebiet der Katastralgemeinde Königsdorf.
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